Digitaler Nachlass: Konten, Daten und Zugang

Digitaler Nachlass: Konten, Daten und Zugang

Kapitel 7

Digitaler Nachlass

Onlinekonten, Cloudspeicher, soziale Netzwerke, Domains, Krypto-Werte und digitale Vertragsbeziehungen gehören heute zwingend in jede Nachlassplanung.

Was geht auf die Erben über?

Nach dem Grundsatz der Universalsukzession gehen grundsätzlich auch digitale Vertragsverhältnisse und vermögensrechtliche Positionen über. Das kann Nutzungsverträge, E-Mail-Konten, Social-Media-Konten, Onlinearchive, Domains, Guthaben, digitale Inhalte und Krypto-Assets betreffen. Höchstpersönliche Inhalte und datenschutzrechtliche Positionen erfordern differenzierte Prüfung, schließen den Zugang der Erben aber nicht pauschal aus.

Zugang ist nicht dasselbe wie Berechtigung

Passwörter und Gerätezugang erleichtern die Abwicklung, ersetzen aber keine erbrechtliche Berechtigung. Umgekehrt kann ein Anspruch gegen den Anbieter bestehen, obwohl Zugangsdaten fehlen. Zwei-Faktor-Authentifizierung, verschlüsselte Datenträger und Hardware-Wallets schaffen praktische Hürden.

Vorsorge

  • Verzeichnis relevanter Konten und Vermögenswerte führen,
  • Passwortmanager mit Notfallzugang nutzen,
  • Bevollmächtigten und digitalen Testamentsvollstrecker bestimmen,
  • zwischen Löschen, Archivieren, Übertragen und Memorialisieren unterscheiden,
  • Recovery-Informationen für Krypto-Werte getrennt und sicher verwahren.

Die letztwillige Verfügung sollte keine Passwörter enthalten. Besser sind getrennte, aktualisierbare Zugangssysteme und klare Handlungsanweisungen.

§ 1922 BGB; ergänzend Vertrags-, Datenschutz-, Urheber- und Telekommunikationsrecht.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Rechtsstand und Umstände des Einzelfalls.

Redaktionsgrundlage: Olzen/Looschelders, Erbrecht, 6. Aufl. 2020; eigenständige Zusammenfassung und Aktualisierung, Stand 15. September 2026.

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