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Steuerliches Kompendium · Deutschland
Grundlagen der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Steuer knüpft nicht an den Nachlass als Einheit, sondern an die individuelle Bereicherung jedes Erwerbers an.
Welche Erwerbe werden besteuert?
Erwerbe durch Erbanfall, Vermächtnis, geltend gemachten Pflichtteil, Schenkung auf den Todesfall und bestimmte Verträge zugunsten Dritter gelten als Erwerbe von Todes wegen. Die Schenkungsteuer erfasst freigebige Zuwendungen unter Lebenden, soweit der Empfänger auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Beide Steuerarten stehen im selben Gesetz und werden durch die Zusammenrechnung früherer Erwerbe miteinander verknüpft.
Wer ist Steuerschuldner?
Steuerschuldner ist grundsätzlich der Erwerber. Bei Schenkungen haftet daneben regelmäßig auch der Schenker. Mehrere Erben werden getrennt nach ihrer jeweiligen Bereicherung besteuert; Erbquote, Vermächtnisse, Pflichtteile und Teilungsvereinbarungen können die individuelle Bemessungsgrundlage verändern.
Wann entsteht die Steuer?
Beim Erbanfall entsteht sie grundsätzlich mit dem Tod. Beim Pflichtteil ist regelmäßig dessen Geltendmachung maßgeblich, bei Schenkungen der Vollzug. Aufschiebend bedingte Rechte, Nießbrauch, Renten und noch nicht fällige Ansprüche können besondere Bewertungs- oder Entstehungszeitpunkte auslösen.
Erbschaftsteuer und Zivilrecht
Zivilrechtliche Bezeichnung und steuerliche Behandlung sind nicht immer deckungsgleich. Ein Vermögenswert kann außerhalb des Nachlasses unmittelbar an einen Bezugsberechtigten fallen und dennoch erbschaftsteuerpflichtig sein. Umgekehrt kann eine zivilrechtliche Verpflichtung den steuerpflichtigen Erwerb mindern. Testament, Erbvertrag und Übergabevertrag sollten deshalb stets steuerlich mitgelesen werden.
Checkliste
- Erbrechtstitel und Erwerbsart bestimmen.
- Steuerentstehungszeitpunkt dokumentieren.
- Wert des individuellen Erwerbs statt nur des Gesamtnachlasses ermitteln.
- Frühere Schenkungen derselben Person erfassen.
- Befreiungen und abzugsfähige Belastungen gesondert prüfen.
Häufige Fragen
Ist jede Erbschaft steuerpflichtig?
Nein. Erst nach Bewertung, Schuldenabzug und Anwendung persönlicher sowie sachlicher Freibeträge ergibt sich ein steuerpflichtiger Erwerb. Auch ein Erwerb unterhalb des Freibetrags kann jedoch anzeige- oder erklärungspflichtig sein.
Wird der Nachlass als Ganzes besteuert?
Nein. Besteuert wird grundsätzlich jeder Erwerber getrennt. Deshalb können dieselben Vermögensgegenstände bei mehreren Begünstigten zu unterschiedlichen Steuerklassen, Freibeträgen und Steuersätzen führen.
Sind Erbschaft- und Schenkungsteuer getrennte Systeme?
Sie stehen im selben Gesetz und verwenden weitgehend dieselben Bewertungs-, Freibetrags- und Tarifregeln. Frühere Schenkungen werden innerhalb von zehn Jahren mit dem späteren Erwerb zusammengerechnet.
Kann nachlassfremdes Vermögen besteuert werden?
Ja. Lebensversicherungen oder Verträge zugunsten Dritter können unmittelbar an Begünstigte fallen und trotzdem als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterliegen.
Rechtsgrundlagen
Redaktionsstand: 16. September 2026. Allgemeine Information; maßgeblich sind der aktuelle Rechtsstand und die Umstände des Einzelfalls.
