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Steuerliches Kompendium · Deutschland
Unbeschränkte und beschränkte Erbschaftsteuerpflicht
Deutschland kann entweder den gesamten Erwerb oder nur bestimmtes Inlandsvermögen besteuern.
Unbeschränkte Steuerpflicht
Ist der Erblasser beim Tod oder der Erwerber bei Steuerentstehung Inländer, erfasst die deutsche Erbschaftsteuer grundsätzlich den gesamten Vermögensanfall einschließlich Auslandsvermögen. Inländer ist insbesondere, wer im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Mehrere Wohnsitze können nebeneinander bestehen; die melderechtliche Abmeldung entscheidet nicht allein.
Wegzug deutscher Staatsangehöriger
Bei deutschen Staatsangehörigen kann die unbeschränkte Steuerpflicht nach einem Wegzug für den gesetzlichen Zeitraum fortbestehen. Aufenthaltsorte, Staatsangehörigkeiten und tatsächlicher Lebensmittelpunkt müssen deshalb nachvollziehbar dokumentiert werden. Bei Wegzug in niedrig besteuernde Gebiete können zusätzliche Regeln des Außensteuergesetzes eingreifen.
Beschränkte Steuerpflicht
Fehlt ein persönlicher Inlandsbezug, kann bestimmtes Inlandsvermögen besteuert werden. Dazu zählen insbesondere deutscher Grundbesitz, Vermögen einer inländischen Betriebsstätte und unter Voraussetzungen Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften. Schuldenabzug und Freibeträge richten sich dann nach besonderen Regeln.
Doppelbesteuerung
Zwei Staaten können denselben Erwerb erfassen. Nur wenige Erbschaftsteuerabkommen verteilen die Besteuerungsrechte. Häufig bleibt die einseitige Anrechnung ausländischer Steuer, die nach Staat, Steuerart und Vermögensgegenstand begrenzt ist.
Prüfpunkte
- Wohnsitze beider Beteiligten feststellen
- Wegzugsdatum und Staatsangehörigkeit sichern
- Inlands- und Auslandsvermögen trennen
- Ausländische Steuerbescheide aufbewahren
Häufige Fragen
Reicht eine Abmeldung aus Deutschland?
Nein. Entscheidend sind Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt nach steuerlichen Kriterien. Eine weiterhin nutzbare Wohnung oder der tatsächliche Lebensmittelpunkt kann trotz Abmeldung einen Inlandsbezug begründen.
Wird ausländischer Grundbesitz in Deutschland erfasst?
Bei unbeschränkter Steuerpflicht grundsätzlich ja. Zusätzlich kann der Belegenheitsstaat besteuern. Danach ist zu prüfen, ob ein Abkommen oder die einseitige Steueranrechnung Doppelbelastung mindert.
Was zählt als deutsches Inlandsvermögen?
Typische Fälle sind deutscher Grundbesitz, Vermögen einer inländischen Betriebsstätte und bestimmte Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften. Die genaue Aufzählung ergibt sich aus dem Bewertungsgesetz.
Gelten bei beschränkter Steuerpflicht dieselben Freibeträge?
Die Rechtslage wurde europarechtlich angepasst, dennoch gelten besondere Berechnungs- und Schuldenabzugsregeln. Der Freibetrag kann im Verhältnis des steuerpflichtigen Inlandsvermögens zum Gesamterwerb gekürzt werden.
Rechtsgrundlagen: ErbStG, BewG, AO. Stand 16. September 2026.
