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Nachlassverbindlichkeiten und steuerliche Bereicherung

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Rechtsanwalt Dr. Hannes Hartung · Steuerberater Sascha Woellke · Rechtsanwältin Karolina Bick

Steuerliches Kompendium · Deutschland

Nachlassverbindlichkeiten und steuerliche Bereicherung

Besteuert wird grundsätzlich die Nettobereicherung. Ein vollständiges Passivverzeichnis kann die Steuer erheblich reduzieren.

Erblasserschulden

Rechtlich bestehende und wirtschaftlich belastende Schulden des Erblassers sind grundsätzlich abzugsfähig. Dazu gehören Darlehen, offene Rechnungen, bestimmte Steuerschulden und sonstige Verpflichtungen. Bürgschaften und Prozessrisiken werden erst berücksichtigt, wenn die Inanspruchnahme hinreichend konkret ist.

Pflichtteile und Vermächtnisse

Geltend gemachte Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse und Auflagen können den Erwerb des belasteten Erben mindern. Beim Berechtigten entsteht spiegelbildlich ein steuerpflichtiger Erwerb. Stundungen, Verzichte und Vergleiche benötigen eine gesonderte Einordnung.

Bestattung und Nachlassregelung

Für Bestattung, Grabpflege und unmittelbar mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses verbundene Kosten kann ohne Einzelnachweis ein Pauschbetrag von derzeit 15.000 Euro angesetzt werden. Höhere Kosten sind durch Belege nachzuweisen.

Abzugsbeschränkungen

Schulden, die wirtschaftlich mit steuerbefreitem Vermögen zusammenhängen, können ganz oder anteilig vom Abzug ausgeschlossen sein. Laufende Kosten bloßer Vermögensverwaltung nach abgeschlossener Nachlassregelung sind nicht automatisch Erbfallkosten.

Praxis-Hinweis: Verträge, Saldenbestätigungen und Zahlungsnachweise sollten dem Passivverzeichnis beigefügt werden.

Prüfpunkte

  • Darlehenssalden zum Todestag anfordern
  • Steuerschulden und Erstattungen ermitteln
  • Pflichtteile und Vermächtnisse belegen
  • Pauschale mit tatsächlichen Kosten vergleichen

Häufige Fragen

Ist die Erbschaftsteuer selbst abzugsfähig?

Die auf den eigenen Erwerb entfallende Erbschaftsteuer ist grundsätzlich keine abzugsfähige Nachlassverbindlichkeit. Anders können noch vom Erblasser herrührende Einkommensteuerschulden zu beurteilen sein.

Wann ist ein Pflichtteil abzugsfähig?

Regelmäßig erst, wenn der Pflichtteilsberechtigte den Anspruch ernstlich geltend gemacht hat. Eine rein abstrakte Pflichtteilsberechtigung reicht nicht.

Können Prozesskosten abgezogen werden?

Kosten zur Erlangung oder Sicherung des Erwerbs und zur Nachlassregelung können unter Voraussetzungen abzugsfähig sein. Reine Verwaltungskosten oder private Streitkosten außerhalb der Nachlassabwicklung sind abzugrenzen.

Darf der Pauschbetrag mehrfach genutzt werden?

Der Pauschbetrag für Erbfallkosten wird grundsätzlich für den gesamten Erbfall nur einmal berücksichtigt und ist bei mehreren Erwerbern angemessen zuzuordnen.

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Rechtsgrundlagen: ErbStG, BewG, AO. Stand 16. September 2026.

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