Erbrecht · Vermögensnachfolge · Private Clients
DeinErbrecht.DEDas Rechtsportal der THEMIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbHRechtsanwalt Dr. Hannes Hartung · Steuerberater Sascha Woellke · Rechtsanwältin Karolina Bick
Österreich · Fachbeitrag
Verlassenschaftskurator
Ist die Verlassenschaft ohne handlungsfähige Vertretung, kann das Gericht einen Verlassenschaftskurator bestellen. Er sichert und verwaltet den Nachlass im gerichtlich bestimmten Umfang.
Wann wird ein Kurator bestellt?
Eine Bestellung kommt insbesondere in Betracht, wenn Erben unbekannt, abwesend oder noch nicht festgestellt sind, wenn niemand die Verlassenschaft vertreten kann oder wenn Interessenkollisionen bestehen. Auch bei widerstreitenden Erbantrittserklärungen oder dringenden Verwaltungsmaßnahmen kann eine neutrale Vertretung erforderlich werden. Die Bestellung ist keine Sanktion, sondern dient dem Schutz des Nachlasses und der Beteiligten.
Aufgaben und Vertretungsmacht
Der konkrete Gerichtsbeschluss bestimmt den Wirkungskreis. Typische Aufgaben sind Sicherung von Vermögenswerten, Fortführung notwendiger Verträge, Einhebung von Forderungen, Zahlung unaufschiebbarer Kosten, Vertretung in Prozessen und Verwaltung von Immobilien oder Unternehmen. Außerordentliche Geschäfte können einer gerichtlichen Genehmigung bedürfen.
Abgrenzung zum Gerichtskommissär
Der Gerichtskommissär führt das Verlassenschaftsverfahren im Auftrag des Gerichts. Der Verlassenschaftskurator vertritt dagegen die Verlassenschaft in dem übertragenen Bereich. Beide Rollen können im selben Verfahren vorkommen, haben aber unterschiedliche Aufgaben und Loyalitätspflichten. Auch ein von Erben frei beauftragter Rechtsanwalt ist nicht automatisch Kurator.
Auswahl, Kontrolle und Vergütung
Das Gericht wählt eine geeignete, unabhängige Person. Bei Unternehmen oder komplexem Auslandsvermögen können besondere Kenntnisse erforderlich sein. Der Kurator muss Rechnung legen und unterliegt gerichtlicher Kontrolle. Seine Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Regeln und dem Umfang sowie der Schwierigkeit der Tätigkeit; sie belastet grundsätzlich die Verlassenschaft.
Ende der Kuratel
Die Funktion endet, wenn der Bestellungsgrund wegfällt, eine anderweitige Vertretung besteht oder das Gericht die Kuratel aufhebt. Übergabe, Rechnungslegung und Dokumentation müssen geordnet erfolgen. Handlungen des Kurators wirken für die Verlassenschaft, soweit sie vom Wirkungskreis gedeckt waren.
Häufige Fragen
Kann ein Angehöriger Kurator werden?
Das Gericht kann eine geeignete Person bestellen, muss aber Unabhängigkeit, Fähigkeiten und mögliche Interessenkonflikte berücksichtigen. In konfliktbelasteten oder komplexen Fällen wird häufig eine berufsmäßig geeignete neutrale Person benötigt.
Darf der Kurator ein Unternehmen verkaufen?
Nur wenn sein Wirkungskreis dies deckt und alle erforderlichen gerichtlichen Genehmigungen vorliegen. Ein Unternehmensverkauf ist regelmäßig ein außerordentliches Geschäft und verlangt nachvollziehbare Bewertung und Interessenabwägung.
Wer kontrolliert den Kurator?
Der Kurator unterliegt dem Verlassenschaftsgericht, muss seine Tätigkeit dokumentieren und Rechnung legen. Beteiligte können konkrete Bedenken an das Gericht herantragen; Meinungsverschiedenheiten allein beweisen aber noch keine Pflichtverletzung.
Amtliche Grundlagen und Vertiefung
Redaktionsstand: 16. September 2026. Die Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.
