Erbrecht · Vermögensnachfolge · Private Clients
DeinErbrecht.DEDas Rechtsportal der THEMIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbHRechtsanwalt Dr. Hannes Hartung · Steuerberater Sascha Woellke · Rechtsanwältin Karolina Bick
Steuerliches Kompendium · Deutschland
Einkommensteuer nach dem Erbfall
Die Erbschaft selbst ist grundsätzlich kein Einkommen; offene Pflichten und laufende Einkünfte gehen jedoch auf die Erben über.
Letzte Erklärungen des Erblassers
Die Erben treten als Gesamtrechtsnachfolger in die steuerlichen Rechte und Pflichten ein. Sie müssen offene Einkommensteuererklärungen abgeben, Bescheide prüfen, Steuern zahlen und Erstattungen entgegennehmen. Das Todesjahr umfasst die Einkünfte bis zum Todestag.
Einkünfte nach dem Tod
Mieten, Zinsen, Dividenden und Unternehmensgewinne nach dem Tod sind den Erben zuzurechnen. Bei mehreren Erben werden gemeinschaftliche Einkünfte regelmäßig gesondert und einheitlich festgestellt und anschließend anteilig in deren Veranlagungen übernommen.
Buchwerte und Abschreibung
Bei unentgeltlicher Gesamtrechtsnachfolge werden Buch- und Anschaffungswerte grundsätzlich fortgeführt. Das gilt besonders für die Abschreibung vermieteter Immobilien und für Betriebsvermögen. Der höhere Erbschaftsteuerwert erzeugt keine neue Einkommensteuer-AfA.
Verluste und Steuerschulden
Persönliche Verlustvorträge des Erblassers gehen grundsätzlich nicht auf die Erben über. Einkommensteuerschulden des Todesjahres können dagegen erbschaftsteuerlich als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig sein; Erstattungsansprüche erhöhen den Nachlass.
Prüfpunkte
- Offene Steuerjahre ermitteln
- Einkünfte am Todestag abgrenzen
- AfA-Unterlagen fortführen
- Schulden und Erstattungen im Nachlass erfassen
Häufige Fragen
Wer unterschreibt die letzte Steuererklärung?
Die Erben oder ihre wirksam Bevollmächtigten geben die Erklärung als Rechtsnachfolger ab. Bei einer Erbengemeinschaft müssen Zuständigkeit und Vertretung organisiert werden.
Kann der Erbe Steuerbescheide des Verstorbenen anfechten?
Ja. Er tritt grundsätzlich in die verfahrensrechtliche Stellung ein und kann innerhalb offener Fristen Einspruch einlegen oder laufende Verfahren fortführen.
Was geschieht mit Einkommensteuererstattungen?
Sie gehören grundsätzlich zum Nachlass und erhöhen dessen Wert. Ob sie am Todestag bereits wirtschaftlich entstanden waren, ist stichtagsbezogen zu prüfen.
Werden Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag berücksichtigt?
Soweit sie wirtschaftlich auf vom Erblasser verwirklichte Steuertatbestände entfallen und rechtlich belastend sind, können sie Teil der abzugsfähigen Steuerverbindlichkeiten sein.
Rechtsgrundlagen: ErbStG, EStG, AO. Stand 16. September 2026.
