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Einkommensteuer nach dem Erbfall

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Steuerliches Kompendium · Deutschland

Einkommensteuer nach dem Erbfall

Die Erbschaft selbst ist grundsätzlich kein Einkommen; offene Pflichten und laufende Einkünfte gehen jedoch auf die Erben über.

Letzte Erklärungen des Erblassers

Die Erben treten als Gesamtrechtsnachfolger in die steuerlichen Rechte und Pflichten ein. Sie müssen offene Einkommensteuererklärungen abgeben, Bescheide prüfen, Steuern zahlen und Erstattungen entgegennehmen. Das Todesjahr umfasst die Einkünfte bis zum Todestag.

Einkünfte nach dem Tod

Mieten, Zinsen, Dividenden und Unternehmensgewinne nach dem Tod sind den Erben zuzurechnen. Bei mehreren Erben werden gemeinschaftliche Einkünfte regelmäßig gesondert und einheitlich festgestellt und anschließend anteilig in deren Veranlagungen übernommen.

Buchwerte und Abschreibung

Bei unentgeltlicher Gesamtrechtsnachfolge werden Buch- und Anschaffungswerte grundsätzlich fortgeführt. Das gilt besonders für die Abschreibung vermieteter Immobilien und für Betriebsvermögen. Der höhere Erbschaftsteuerwert erzeugt keine neue Einkommensteuer-AfA.

Verluste und Steuerschulden

Persönliche Verlustvorträge des Erblassers gehen grundsätzlich nicht auf die Erben über. Einkommensteuerschulden des Todesjahres können dagegen erbschaftsteuerlich als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig sein; Erstattungsansprüche erhöhen den Nachlass.

Praxis-Hinweis: Erbschaftsteuer- und Einkommensteuererklärungen müssen Stichtage und Vermögenspositionen widerspruchsfrei abbilden.

Prüfpunkte

  • Offene Steuerjahre ermitteln
  • Einkünfte am Todestag abgrenzen
  • AfA-Unterlagen fortführen
  • Schulden und Erstattungen im Nachlass erfassen

Häufige Fragen

Wer unterschreibt die letzte Steuererklärung?

Die Erben oder ihre wirksam Bevollmächtigten geben die Erklärung als Rechtsnachfolger ab. Bei einer Erbengemeinschaft müssen Zuständigkeit und Vertretung organisiert werden.

Kann der Erbe Steuerbescheide des Verstorbenen anfechten?

Ja. Er tritt grundsätzlich in die verfahrensrechtliche Stellung ein und kann innerhalb offener Fristen Einspruch einlegen oder laufende Verfahren fortführen.

Was geschieht mit Einkommensteuererstattungen?

Sie gehören grundsätzlich zum Nachlass und erhöhen dessen Wert. Ob sie am Todestag bereits wirtschaftlich entstanden waren, ist stichtagsbezogen zu prüfen.

Werden Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag berücksichtigt?

Soweit sie wirtschaftlich auf vom Erblasser verwirklichte Steuertatbestände entfallen und rechtlich belastend sind, können sie Teil der abzugsfähigen Steuerverbindlichkeiten sein.

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Rechtsgrundlagen: ErbStG, EStG, AO. Stand 16. September 2026.

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