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Erbschaft- und Schenkungsteuer im Überblick

Kapitel 8

Erbschaft- und Schenkungsteuer im Überblick

Zivilrechtliche Nachfolge und steuerliche Belastung müssen gemeinsam geplant werden. Freibeträge allein entscheiden selten über die optimale Gestaltung.

Steuerpflichtiger Erwerb

Der Erbschaftsteuer unterliegen insbesondere Erwerbe von Todes wegen; die Schenkungsteuer erfasst freigebige Zuwendungen unter Lebenden. Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich die Bereicherung nach Abzug berücksichtigungsfähiger Nachlassverbindlichkeiten und Steuerbefreiungen.

Persönliche Freibeträge

Die Höhe richtet sich nach dem Verhältnis zum Erblasser oder Schenker. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner verfügen grundsätzlich über 500.000 Euro, Kinder regelmäßig über 400.000 Euro und Enkel je nach Konstellation über 200.000 oder 400.000 Euro. Erwerbe derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet.

Bewertung und Befreiungen

Immobilien und Unternehmen werden nach dem Bewertungsgesetz bewertet. Für das Familienheim sowie betriebliches Vermögen gelten komplexe Begünstigungen mit Nutzungs-, Lohnsummen- und Behaltensvoraussetzungen. Verstöße nach dem Erwerb können Begünstigungen rückwirkend gefährden.

Steuerklassen, Anzeige und Festsetzung

Steuerklasse und Steuersatz hängen vom persönlichen Verhältnis und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs ab. Erwerber und bestimmte Stellen treffen Anzeige- und Erklärungspflichten. Bei Auslandsvermögen sind unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht sowie ausländische Steuern zu prüfen.

ErbStG · Bewertungsgesetz.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Rechtsstand und Umstände des Einzelfalls.

Redaktionsgrundlage: Olzen/Looschelders, Erbrecht, 6. Aufl. 2020; eigenständige Zusammenfassung und Aktualisierung, Stand 15. September 2026.

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